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Wer kann den Gewinnfreibetrag nutzen?

Natürliche Personen, die Einkünfte aus einer betrieblichen Tätigkeit (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, Selbständige Arbeit) erzielen. Bei Mitunternehmerschaften (z. B. OG, KG) können die Gesellschafter den Gewinnfreibetrag in Höhe ihrer jeweiligen Gewinnbeteiligung in Anspruch nehmen. Der Freibetrag kann unabhängig davon beansprucht werden, ob der Gewinn mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanzierung ermittelt wird. Er gilt somit für z. B. Ärzt:innen, Rechtsanwält:innen, Notar:innen, Wirtschaftstreuhänder:innen, Stiftungsvorstände, Architekt:innen, Aufsichtsrät:innen, Sachwalter:innen oder Kleinbetriebe.

Grundfreibetrag und Gewinnfreibetrag: Voraussetzungen und Rahmenbedingungen

  • Die Gewinne entstehen aus betrieblichen Einkunftsarten.

  • Die Gewinnermittlung erfolgt mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanzierung.

  • Der Gewinnfreibetrag setzt sich aus einem Grundfreibetrag für Gewinne bis 33.000 Euro und darüber hinaus einem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag zusammen.

    • Behaltedauer der Investition von mindestens 4 Jahren im Betriebsvermögen.

    • Es können auch bestimmte Wertpapiere angeschafft werden.

§ 14-ESG-MixLight

Welche Fonds eigenen sich für den Gewinnfreibetrag nach § 10 EStG?

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FAQ

Berechnung Gewinnfreibetrag

Hinweis

Die steuerliche Behandlung ist von den persönlichen Verhältnissen abhängig. Diese Information kann daher nicht die individuelle Betreuung durch den Steuerberater ersetzen. Aus der Veranlagung können sich steuerliche Verpflichtungen ergeben, die von den jeweiligen persönlichen Verhältnissen abhängen und künftigen Änderungen unterworfen sein können.


Fonds für steuerbegünstigte Veranlagung

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Mehr Infos zum Gewinnfreibetrag bei der WKO


Es ist die Anlagestrategie des Raiffeisen-§ 14-ESG-Mix sowie Raiffeisen-§ 14-ESG-MixLight überwiegend in andere Investmentfonds anzulegen. Die Fondsbestimmungen der beiden Fonds wurden durch die FMA bewilligt. Der Raiffeisen-§ 14-ESG-Mix kann mehr als 35 % des Fondsvermögens in Schuldverschreibungen folgender Emittenten investieren: Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich, Belgien, Finnland, Niederlande, Schweden, Spanien.

Dieser Inhalt ist nur für institutionelle Anlegerinnen und Anleger vorgesehen.

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